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AGB |
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Datenreisebuero, [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle
zwischen der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner
GesnbR] und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen
Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will,
hat er dies vorher schriftlich der Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl &
Partner GesnbR] sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der
Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen
und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die
Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Urheberrechtsabgabe.
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der
Vorrat reicht. Alle von der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl
& Partner GesnbR] genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich
schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die der Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl die Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] diese Umstände nicht zu vertreten hat, so
verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird
die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten
gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe,
dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs
Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen
Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik
oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen
von der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner
GesnbR] nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine
angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen,
wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma
die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise
unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und
der Versandart im freien Ermessen der Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] liegt. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und
erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung
unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Geht die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl
& Partner GesnbR] aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung
ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten
verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in
Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR]. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem
Eigentumsvorbehalt der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl
& Partner GesnbR] stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.
h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der
Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] auf
Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt
der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] abgetreten. Der Kunde ist
zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen
nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die
Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl
& Partner GesnbR] unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für
den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und
die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner] bereits mit Vertragsabschluss alle
Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der
Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] alle
zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen
herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] nur, wenn
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder
ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer
Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für
das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] aus Gewährleistung oder Haftung ist ein
Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere
bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der
Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik
entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,
insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne
Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen
zu treffen.
6. Gewährleistung für Hardware
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in
der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der
Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag
der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende
Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] Geräte,
Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte
ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt,
dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise
durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] mit, welche
Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung
einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] ist jedoch berechtigt, die
gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn
die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den
Kunden mit sich bringen würde. Die Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie
durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] zwei Versuche innerhalb der
vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder
mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem
ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein
zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht
zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten
Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und
stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der
geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung
verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma
grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma
entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen
Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar
ist.
7. Gewährleistung für Software
Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und
dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der
Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im
Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial
entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der
Ablieferung.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der
Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine
Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist
und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der
Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] mit, welche
Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung
einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] ist jedoch berechtigt, die
gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn
die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den
Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die
Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma Datenreisebuero
[Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] zwei Versuche innerhalb der
vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder
mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem
ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein
zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht
zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten
Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl &
Partner GesnbR] wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt
sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend
gemachte Mangel die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl &
Partner GesnbR] nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der
Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu
ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke
des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software
zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der
Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die
in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe
hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies
ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen
hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu
liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen,
und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn,
dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen
Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar
ist.
8. Vertraulichkeit
Die Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR]
und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und
nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur
im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer
Form bei der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner
GesnbR] gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den
Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen
zwischen den Parteien.
10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma Datenreisebuero [Droneberger –
Trunkl & Partner GesnbR] ist es dem Käufer nicht gestattet, die von
der Firma Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner]
erworbene Ware in Länder außerhalb der EU zu exportieren. Daneben hat
der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere
diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls
Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA
importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von
Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren
Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen,
die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen,
beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt
noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder
Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche
Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder
weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von
der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist
die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce", Abteilung
für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren
Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers,
die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen
sich insbesondere auf
Länder, für die Beschränkungen gelten sind derzeit:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten sind:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete
Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden,
für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw.
in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei
chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf,
der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der
Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA
importiert wurden.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle
der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma
Datenreisebuero [Droneberger – Trunkl & Partner GesnbR] nur mit
schriftlicher Einwilligung der Firma Datenreisebuero [Droneberger und
Trunkl GesnbR] abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma
(Hauptniederlassung) in der Republik Österreich. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht.
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